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Kinder- und Jugendmedizin begrüßt STIKO-Empfehlung zu COVID-19-Impfungen auch für Kinder und Jugendliche – und appelliert an Erwachsene, sich impfen zu lassen

Berlin, 17.08.2021

In ihrer gestrigen Mitteilung hat die STIKO eine Aktualisierung ihrer Empfehlung für die COVID-19-Impfung für 12- bis 17-Jährige angekündigt. Das unabhängige Expertengremium kommt damit auf Basis der neuesten wissenschaftlichen Daten zu dem Schluss, dass auch für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren die Vorteile der Impfung das Risiko von sehr seltenen Impfnebenwirkungen überwiegen. Die Kinder- und Jugendmedizin begrüßt die Empfehlung der STIKO.

„Wir freuen uns, dass mit dieser STIKO-Empfehlung eine sichere Impfung aller Kinder und Jugendlichen ab 12 Jahren gegeben ist. Für viele Kinder ist dies ein wichtiger und richtiger Schritt zurück in die Normalität!“, bewertet Prof. Dr. Hans-Iko Huppertz, der Generalsekretär der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ), dem Dachverband der kinder- und jugendmedizinischen Gesellschaften, die Neuigkeit.

Die DAKJ sieht nun die Ärzteschaft in Deutschland aufgefordert, die neue Empfehlung umzusetzen. Neben dem direkten Impfschutz könne damit auch auf die teils schweren psychosozialen Folgen von Lockdowns und Beschränkungen während der Pandemiezeit eingewirkt werden. Zugleich aber, betont Prof. Huppertz, müsse die soziale Teilhabe aller Kinder gesichert sein – und nicht vergessen werden, dass für die jüngeren Kinder unter 12 Jahren noch keine Impfung verfügbar ist: „Wir appellieren an alle noch nicht geimpften Erwachsenen, ihre Verantwortung für Kinder und Gesellschaft wahrzunehmen und sich impfen zu lassen!“

 Die Kommission für Infektionskrankheiten und Impffragen der DAKJ spricht sich klar für die Impfung von Kindern und Jugendlichen gegen COVID-19 aus, denn

  • Kinder und Jugendliche haben ein Anrecht auf Erhalt ihrer Gesundheit.
  • Neben der direkten Belastung durch die Krankheit (COVID-19) leiden Kinder und Jugendliche auch erheblich an den indirekten sozialen und psychischen Belastungen im Zusammenhang mit der Pandemie.
  • Kinder und Jugendliche sind Glieder der Infektionskette von SARS-CoV-2
  • Je mehr ungeimpfte Personen sich mit SARS-CoV-2 infizieren und die Infektion weiterverbreiten, desto grösser ist die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten neuer Virusmutationen mit evtl. Folgen eines suboptimalen Schutzes vor Reinfektionen bei Geimpften und Genesenen.
  • Eine möglichst hohe Durchimpfungsrate in der Gesamtbevölkerung ist ein wesentlicher Bestandteil der Pandemiebekämpfung. COVID-19 Impfung für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren | DAKJ e.V.

Die DAKJ bekräftigt an dieser Stelle ausdrücklich ihre Forderung an die Politik, an kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen, die ökonomischen und strukturellen Voraussetzungen für eine rasche, flächendeckende Umsetzung der Empfehlung bereitzustellen.

Pressekontakt:

Prof. Dr. med. Hans-Iko Huppertz, Generalsekretär
Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin e.V.
Chausseestraße 128/129, 10115 Berlin
Tel. 030.4000588-0, Fax 030.4000588-8
kontakt@dakj.de

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Echte Verbesserungen, statt Lippenbekenntnisse notwendig: Wir brauchen zukunftsfähige Strukturen im Öffentlichen Gesundheitsdienst mit einer vorrangigen Berücksichtigung der Bedarfe von Kindern und Jugendlichen!

Berlin, 23.07.2021.

Die Ressourcen der Kinder- und Jugendgesundheitsdienste / Jugendärztlichen Dienste (KJGD/KJÄD) wurden nahezu vollständig für pandemiebezogene Aufgaben herangezogen, während die eigentlichen Aufgaben suspendiert wurden. Dabei wäre die Versorgung der Kinder und Jugendlichen im Sinne eines „Public Health vor Ort“ gerade jetzt besonders wichtig. Die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ) als Dachverband der Kinder- und jugendmedizinischen Gesellschaften fordert einen Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) im Sinne einer generationenübergreifenden Bevölkerungsgesundheit und damit nachhaltige Investitionen in die Strukturen sowie in die multiprofessionelle personelle Ausstattung des KJGD/KJÄD.

„Die ersten Lebensjahre bis zum Schulbeginn entscheiden über lebenslange Chancen von Gesundheit, Bildung und Resilienz gegenüber psychosozialen Belastungen“ erklärt Prof. Dr. med. Hans-Iko Huppertz, Generalsekretär der DAKJ. In Deutschland sind die Bedingungen für ein gesundes Aufwachsen mit optimaler Entwicklung abhängig von den sozioökonomischen Verhältnissen. Die Pandemie hat die unterschiedlichen Startbedingungen und Bildungschancen mit Benachteiligung der weniger privilegierten Schichten weiter verschärft. Die Ergebnisse der in allen Bundesländern stattfindenden Schuleingangsuntersuchungen belegen, dass 1/4 bis 1/3 aller Kinder psychosozial nicht ausreichend versorgt und häufig in mehreren Entwicklungsbereichen benachteiligt sind. Für das Jugendalter zeigen die niedrigen Teilnahmeraten (unter 50%) an der J1 und die Ergebnisse der KIGGS Studie die besonderen Probleme in der gesundheitlichen Versorgung psychosozial benachteiligter Jugendlicher. „Um diesen negativen Auswirkungen der Pandemiebekämpfung auf die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen entgegenzuwirken, bedarf es daher rasch großer gemeinsamer Anstrengungen, um die richtigen Weichen für die Zukunft zu stellen,“ erklärt Huppertz.

Dazu gehören insbesondere zielgruppenbezogene Begleitung, nachrangige/subsidiäre Versorgung, aufsuchende Betreuung, Gesundheitsförderung, Gesundheitsschutz von Kindern und Jugendlichen in den Gemeinschaftseinrichtungen in enger Zusammenarbeit mit diesen. Anspruchsvolle sozialpädiatrische Aufgaben müssen zudem Wertschätzung und eine Gratifikation erfahren, die den Tarifen im Gesundheitsversorgungssystem angeglichen sind. Ziel muss eine nachhaltige Stärkung der KJGD/KJÄD sein, die vielfältige Aufgaben aus dem Gesamtspektrum des ÖGD für Kinder und Jugendliche zu erfüllen haben. Angefangen von der Schwangerschaft erstrecken sich diese bis zum Übergang in die Ausbildung und haben damit erhebliche Auswirkungen auf die Gesundheits- und Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen. Dabei sind Prävention, Gesundheitsförderung, sozialkompensatorische Versorgung, Gesundheitsschutz und Kinderschutz eng miteinander zu verknüpfen. (Weitere Hinweise unter: Positionspapier der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DAKJ) als Dachverband der deutschen Pädiatrie zum „Pakt für den ÖGD“ | DAKJ e.V. )

In Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe und den Bildungseinrichtungen kommt dem KJGD/KJÄD damit als Teil des gesamten Gesundheitssystems eine wichtige vernetzende, teils auch koordinierende Rolle zu. Zur sachgerechten Durchführung dieser wichtigen Aufgaben vor Ort wird daher neben einer zeitgemäßen technischen Ausstattung ein qualifiziertes, multiprofessionelles Team für Kinder und Jugendliche im ÖGD dringend benötigt!

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Gesundheit kranker Kinder und Jugendlicher durch die zunehmende Ökonomisierung in der Medizin massiv bedroht

Berlin, 23.08.2021.

Mit Unterzeichnung der UN-Kinderrechtskonvention hat sich Deutschland dem übergeordneten Grundsatz verpflichtet, für Kinder und Jugendliche das Höchstmaß an Gesundheit anzustreben. „In der Praxis ist dies aber nicht viel mehr als ein Lippenbekenntnis“, kritisiert Prof. Dr. Hans-Iko Huppertz, Generalsekretär der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ), Dachverband der kinder- und jugendmedizinischen Gesellschaften. Und verweist insbesondere auf die Maßnahmen zur Eindämmung der aktuellen Pandemie, bei der die Interessen der Kinder und Jugendlichen in der Formulierung der OECD „weitgehend ignoriert“ wurden.

„Kinder werden in Deutschland nach wie vor nur als kleine Randgruppe der Gesellschaft wahrgenommen, statt in ihnen die Zukunft des Landes zu sehen“, erläutert Huppertz. Das zeigt sich nicht zuletzt auch darin, wie die große Koalition die historische Chance vertan hat, die Rechte von Kindern im Grundgesetz zu verankern. „Von einer kinderorientierten Gesellschaft ist Deutschland erschreckend weit entfernt“, konstatiert Dr. med. Christoph Kupferschmid, Sprecher der Ethikkommission der DAKJ, „gegen den Grundsatz der UN-Kinderrechtskonvention, das Wohl der Kinder vorrangig zu berücksichtigen, wird im deutschen Gesundheitswesen fortlaufend verstoßen und Kinder werden benachteiligt.“

Kinder unterliegen vom Neugeborenen bis zum jungen Erwachsenen fortlaufenden Entwicklungen und sind daher aus biologischen, seelischen und sozialen Gründen wesentlich verletzlicher als Erwachsene. In dieser prägenden Lebensphase sind sie daher in besonderem Maße vor seelischen, gesundheitlichen und sozialen Problemen zu schützen. Diese große Vulnerabilität erfordert ein mit hohem Zeitaufwand verbundenes besonderes ärztliches und pflegerisches Empfinden und Handeln, das z.B. in den pädiatrischen Fallpauschalen zur Vergütung stationärer Leistungen keine Berücksichtigung findet. Im Gegenteil, wegen Personalmangels, starkem Leistungs- und Zeitdruck sowie einer wachsenden Arbeitslast in der pflegerisch- medizinischen Versorgung und unsinniger Dokumentation zu Abrechnungszwecken sind Kinder einer zunehmenden Gefährdung ausgesetzt. „Zu wenig Zeit für die Aufgaben Behandlung und Prävention, eklatante Engpässe in der ambulanten und stationären Versorgung mit gefährdenden Transporten schwerkranker Kinder und Bettenmangel schaden Kindern und ihren Familien unmittelbar!“ betont Huppertz. „Hier ist ein Umdenken in Politik und Gesellschaft zum Wohl der heranwachsenden Generationen unabdingbar“ fasst Huppertz zusammen und verweist auf vier zentrale Forderungen:

1.      Strikte Befolgung der medizinethischen Normen und bestehenden gesetzlichen Bestimmungen, mit dem Ziel einer wirksamen Gesundheitsförderung aller Kinder und Jugendlichen und der Wahrung der Rechte auf Schutz, Förderung und Beteiligung kranker Kinder und Jugendlicher.

2.      Vorrang für Kinder und Jugendliche bei allen Maßnahmen, die zur Gesundheitsvorsorge, im öffentlichen Leben und Bildungsbereich getroffen werden.

3.      Sicherstellung des Betriebes von Kliniken für Kinder- und Jugendmedizin durch die Beseitigung der Unterfinanzierung.

4.      Die unmittelbare Steigerung (statt aktuell Abbau) der Ausbildungsplätze für Gesundheits- und Kinderkrankenpflege.

(Weitere Informationen unter: Der Bruch ethischer Normen durch die Ökonomisierung in der Kinder- und Jugendmedizin* | DAKJ e.V. )

 

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Verhandlungen zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz gescheitert

Berlin, 8.06.2021. Eine historische Chance, die Rechte von Kindern und ihren Familien zu stärken, hat die große Koalition damit ungenutzt verstreichen lassen. Dass der aktuelle Regierungsentwurf mit seinen – auf Betreiben der Unionsparteien – abgeschwächten Formulierungen die erforderlichen Mehrheiten zur Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz verfehlen wird, zeichnete sich bereits ab, dennoch ist die Enttäuschung groß.

„Es wäre gerade jetzt wichtig gewesen, ein Signal an die nachfolgende Generation zu richten, dass sie auf Politik und Gesellschaft vertrauen kann, wenn es um die angemessene Würdigung ihrer Belange geht“, betont Prof. Dr. Hans-Iko Huppertz, Generalsekretär der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ), dem Dachverband der kinder- und jugendmedizinischen Gesellschaften. Wie notwendig die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz ist, zeigt sich nicht zuletzt im Pandemiemanagement.  „Ich bin davon überzeugt“, erklärt Huppertz, „gäbe es einen anderen Respekt für Kinder und Familien, hätte die Politik alle Maßnahmen dahingehend überprüfen müssen, ob sie die Belange der Kinder zuvörderst berücksichtigen. Dabei wäre unweigerlich aufgefallen, dass die eine oder andere Maßnahme nicht wirklich im besten Interesse der Kinder ist und es keine Evidenz für einen großen gesamtgesellschaftlichen Nutzen gibt.“

Die DAKJ bekräftigt daher nochmals ihre Forderung, dem Dreiklang von Schutz, Förderung und Beteiligung Verfassungsrang einzuräumen. Nur so kann den aus der UN-Kinderrechtkonvention folgenden Pflichten angemessen Rechnung getragen werden.  Dass eine sichtbare Verankerung von Rechten im Grundgesetz eine Ausstrahlungswirkung auf die gesamte Gesetzgebung entfalten kann, zeigt sich nicht zuletzt in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz.

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Um die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz zu verhindern, legt die Bundesregierung einen Entwurf vor, der hinter der aktuellen Rechtsprechung zurückbleibt und dem die notwendige Zustimmung der Opposition versagt werden wird.

Berlin, 17.05.2021

Der neue Regierungsentwurf zur Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz mit seinen abgeschwächten Formulierungen ist nach Meinung von Juristen und Opposition ohne Mehrwert für Kinder und wird notwendige Mehrheiten verfehlen. Die Regierung scheint dies aber wenig zu bekümmern, denn sie möchte sich auf diese Weise einer unliebsamen Verpflichtung aus dem Koalitionsvertrag entledigen. „Ein unwürdiges Spiel mit dem Grundgesetz“, kritisiert Prof. Dr. Hans-Iko Huppertz, Generalsekretär der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ), dem Dachverband der kinder- und jugendmedizinischen Gesellschaften, Haltung und Vorgehensweise der Regierung, dem Parlament einen Gesetzesvorschlag zur Entscheidung vorzulegen, dessen Ablehnung von vornherein gewiss ist.

Nahezu einhellig fordern alle Eltern- und Jugendverbände die Kinderrechte zu stärken. Hingegen behaupten Vertreter der Regierungsparteien immer noch, die Gewährleistung eines Rechts der Kinder auf „Achtung, Schutz und Förderung“ werde zu einer Schwächung von Elternrechten führen. „Dabei ist das Gegenteil der Fall“, betont Huppertz, „Die Eltern werden die Rechte ihrer Kinder einfordern, damit Deutschland ein kinderfreundliches Land wird.“ Frühkindliche Förderung ist eine wesentliche Voraussetzung, dass sich Potentiale im Erwachsenenalter überhaupt zu entfalten vermögen. Der Begriff der Förderung von Kindern wird in der UN-Kinderrechtskonvention in vielen Beispielen ausgeführt, so dass ein Missverständnis dieses Begriffes ausgeschlossen ist. Die Beteiligungsrechte von Kindern entsprechend ihrer Reife müssen ebenfalls gestärkt werden.

„Kinder sind schon jetzt Träger aller Grundrechte, so dass aus meiner Sicht kein zu behebendes Defizit besteht“ lautet die Antwort des stellvertretenden Vorsitzenden der Unionsfraktion im Bundestag, Thorsten Frei, auf die Gesprächsanfrage der DAKJ zur Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz. Diese Aussage ist mit Blick auf das Pandemiemanagement der vergangenen 15 Monate unverständlich: Die Bundesregierung hat den Dialog mit Eltern, Kindern und ihren Fürsprechern nicht ausreichend gesucht und das staatliche Handeln nicht daraufhin geprüft, ob es auch Kindern und ihren Familien nützt oder ihnen wenigstens nicht schadet. Inzwischen weiß man, dass viele Kinder und ihre Familien massive negative Konsequenzen tragen müssen. Der weitere Hinweis im Antwortschreiben von MdB Frei, wonach „konkrete Missstände am sachgerechtesten im einfachen Bundesrecht gelöst werden“, wird durch die bundesdeutsche Realität widerlegt, denn die weltweit anerkannte UN-Kinderrechtskonvention ist bereits ein deutsches Bundesgesetz, wird aber mangels Referenz im Grundgesetz nicht angewandt.

Die DAKJ bekräftigt daher nochmals ihre Forderung, Kinderrechte unverkürzt ins Grundgesetz aufzunehmen. Dass eine sichtbare Verankerung von Rechten im Grundgesetz eine Ausstrahlungswirkung auf die gesamte Gesetzgebung entfalten kann, zeigt sich in dem jüngsten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz.

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